Kraftwerk Stegenwald: Verwaltungsgerichtshof hebt naturschutzrechtliche Bewilligung aus formellen Gründen auf

30.08.2024

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Salzburg aufgrund der ao. Revision der Landesumweltanwaltschaft (LUA) bezüglich der naturschutzrechtlichen Bewilligung aus formellen Gründen aufgehoben. Inhaltliche Gründe werden nicht genannt, begründet wird dies mit der Verletzung von Verfahrensvorschriften. Die Projektpartner Verbund und Salzburg AG prüfen derzeit die Auswirkungen dieses Entscheids und werden in kommenden Tagen die weitere Vorgangsweise festlegen. Ziel ist es, möglichst rasch wieder eine naturschutzrechtliche Bewilligung zu erhalten. 

Bis dahin werden auf der Baustelle Maßnahmen, die eine naturschutzrechtliche Bewilligung brauchen, eingestellt. Die bisherigen Arbeiten wurden auf Basis einer aufrechten naturschutzrechtlichen Bewilligung durchgeführt.



Rückfragehinweis VERBUND:
Rainer Tschopp
0664 882 613 32

Rückfragehinweis Salzburg AG:
Michael Frostel
0676 86821207




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