Klarstellung der Salzburg AG zu Eigenerzeugung und Stromkennzeichnung Eigenerzeugungsquote beschreibt die selbst produzierte Strommenge im Verhältnis zur an Kunden verkaufen Strommenge Auf der einen Seite steht die Eigenerzeugung, also den in eigenen Kraftwerken der Salzburg AG erzeugten Strom. Diese Eigenerzeugung beträgt bei der Salzburg AG in Relation zur an Kunden verkauften Strommenge unter 50 %. Rund 30% der an Kunden verkauften Strommenge kommt dabei aus eigenen Wasserkraftwerken. Wichtig: Diese bilanzielle Eigenerzeugungsquote deckt sich in der Regel nicht mit den zeitlichen und saisonalen Verbrauchsstrukturen. Gerade Wasserkraft erzeugt im Frühsommer mehr Strom als im Winter, während der Kundenverbrauch gerade im Winter erhöht ist. Durch diese Differenz der Erzeugungsmengen und der Kundenverbräuche muss die Salzburg AG einen Großteil des Stroms zukaufen. Stromkennzeichnung gesetzlich verpflichtend: In Österreich muss jeder Stromlieferant die gesamte verkaufte Strommenge mit Herkunftsnachweisen kennzeichnen – auch die zugekauften Strommengen Dieser Eigenerzeugung steht die in Österreich gesetzlich verpflichtend vorzunehmende Stromkennzeichnung gegenüber: für jede Kilowattstunde Strom muss ein so genannter Herkunftsnachweise erworben werden. Jeder Stromlieferant, so auch die Salzburg AG, ist gesetzlich dazu verpflichtet, auf der Jahresabrechnung (und auf der Homepage) diese Stromherkunft zu kennzeichnen. Die E-Control als Bundesbehörde prüft einmal jährlich die Einhaltung und Richtigkeit der Stromkennzeichnung. Es sind also auch jene Mengen eines Stromlieferanten zu kennzeichnen, die zugekauft wurden. Die Eigenerzeugungsquote und den Strommix der Herkunftskennzeichnung zu vergleichen ist fachlich falsch Wenn also die Quote der Eigenerzeugung auf der einen Seite mit der Stromkennzeichnung der gesamten Verkaufsmenge (inklusive der zugekauften Strommenge) andererseits vergleicht, vergleicht man buchstäblich Äpfel und Birnen. Die Stromkennzeichnung muss nach gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht werden – an diese gesetzliche Verpflichtung hält sich die Salzburg AG Dieser Strommix wird auf den Rechnungen und auf der Homepage wie gesetzlich vorgeschrieben dargestellt (siehe Abbildung im Anhang. Die aktuelle Stromkennzeichnung befindet sich gerade bei der E-Control zur Überprüfung). Die Salzburg AG stellt daher klar, dass dieser Herkunftsnachweis nicht in der Werbung eingesetzt wird, sondern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben kommuniziert wird. Hintergrundinformation zur Stromkennzeichnung in Österreich Laut Definition der E-Control dient die Stromkennzeichnung dazu, den Endverbraucher:innen von Strom den Anteil der einzelnen Energiequellen am Energieträgermix, den der Lieferant im vorangegangenen Jahr verwendet hat, darzustellen. Das österreichische Stromkennzeichnungssystem zeichnet sich durch sehr strenge Bestimmungen in Bezug auf die Ausstellung und die Verwendung von Nachweisen zur Stromkennzeichnung sowie den Ausweis von Umweltauswirkungen, wie zum Beispiel CO2 -Anteil, aus. Im Anhang eine Abbildung der aktuellen gesetzlichen Stromkennzeichnung der Salzburg AG. Darin beinhaltet sind sowohl die zugekauften Strommengen wie auch bspw. die rund 30% der Strommenge, die in eigenen Wasserkraftwerken erzeugt wird. In den ausgewiesenen 88% Wasserkraft befinden sich demnach die Herkunftsnachweise dieser rund 30% Eigenerzeugung aus Wasserkraft der Salzburg AG sowie die zugekaufte Energie samt Herkunftsnachweisen aus Wasserkraft österreichischer und europäischer Erzeugung.