Jetzt den Energiekostenausgleich der Bundesregierung einreichen Salzburg AG hilft bei administrativer Abwicklung Serviceschreiben aufbewahren Bis Mitte Mai erhalten alle Salzburg AG Kundinnen und Kunden ein ausführliches Infoschreiben oder ein E-Mail, das beim Ausfüllen des Gutscheins unterstützt. In diesem Schreiben sind sowohl die Zählpunktnummer, der Vor- und Nachname unter dem der Stromliefervertrag bei der Salzburg AG abgeschlossen wurde, sowie der Stromlieferant angeführt. Mit diesen Informationen und dem Geburtsdatum kann der Gutschein vollständig ausgefüllt werden. Der Gutscheinversand durch den Bund dauert noch bis Ende Mai an. Das Serviceschreiben sollte deshalb solange aufbewahrt werden. Die notwenigen Informationen finden Salzburg AG Kundinnen und Kunden auch auf der Jahresrechnung oder am Energieliefervertrag. Energiekostenausgleich der Bundesregierung Der Energiekostenausgleich kann von Haushalten bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze in Anspruch genommen werden. Bei Einpersonenhaushalten liegt diese Grenze bei 55.000 Euro brutto, für Mehrpersonenhaushalte bei 110.000 Euro brutto pro Jahr. Der Gutschein muss bis 31. Oktober 2022 ausgefüllt und retourniert werden. Dies kann postalisch mit Rückantwortkuvert oder online erfolgen. Nach Überprüfung durch den Bund wird die Salzburg AG als Stromlieferant verständigt und darf erst dann die 150 Euro bei der nächsten Jahres- bzw. Schlussrechnung gut schreiben. Ausführliche detaillierte Informationen gibt es online unter oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder bei der Energiekostenausgleich-Hotline des Bundesfinanzministeriums unter 050 233 798.